Rechtsanwälte
Kanzleien

Kosten

Die Rechtsanwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Die Gebühr für eine Erstberatung unterliegt der freien Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant. Sie richtet sich im Wesentlichen nach der Bedeutung der Angelegenheit, der Schwierigkeit der Sach - und Rechtsgrundlage und dem anwaltlichen Arbeitsaufwand.
Die weiteren Gebühren richten sich in der Regel nach dem jeweiligen Gegenstandswert der Angelegenheit.
In der Erstberatung prüft der Anwalt, welche rechtlichen Schritte in Ihrer Angelegenheit notwendig und sinnvoll sind und welche Kosten auf Sie zukommen. Sie können dann entscheiden, ob Sie dem Rechtsanwalt das Mandat zur weiteren Bearbeitung der Angelegenheit erteilen wollen. Die Kosten für die Erstberatung würden Ihnen dann auf weitere entstehende Kosten angerechnet werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüft der Anwalt auch, inwieweit Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.
Sollten Sie aufgrund Ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein, die Kosten für einen Gerichtsprozeß übernehmen zu können, prüft der Rechtsanwalt für Sie auch die Möglichkeit eines Antrages auf Prozeßkostenhilfe seitens des Staates.