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Verkehrsrecht

Sie hatten einen Verkehrsunfall und die Versicherung Ihres Unfallgegners schickt Ihnen lange Fragebögen zur Beantwortung zu? Die Schadensregulierung im Verkehrsrecht ist eine Materie, die Laien oft undurchschaubar, kompliziert und nicht mehr nachvollziehbar erscheint. Häufig gibt es mehr Möglichkeiten, Ihre Ansprüche geltend zu machen, als Sie glauben. Man muss nicht immer den Klageweg beschreiten.
Und glauben Sie mir, keine Versicherung zahlt Ihnen freiwillig unaufgefordert alles, worauf Sie einen Anspruch haben. Gerade die merkantile Wertminderung Ihres durch den Unfall beschädigten PKW wird gerne vergessen.
Und im Bußgeldverfahren z.B. wegen überhöhter Geschwindigkeit, Rotlichtverstoß u.ä. gilt wieder das Strafprozessrecht. Da ist es prinzipiell nicht verkehrt, sich einen Strafverteidiger zu suchen. Auch wenn es sich um einen bloße Ordnungswidrigkeit handelt.

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Rechtsanwalt Horst G. Fischer - Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht

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