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Strafrecht

Grundsätzlich: Sagen Sie nichts! Leisten Sie keine Unterschriften!
Sobald Sie es mit den Ermittlungsbehörden, sei es Polizei, Steuerfahndung oder der Staatsanwaltschaft zu tun bekommen, haben Sie besser das Sprechen und Schreiben verlernt.
Ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat, ob der Staat einen Anhörungsbogen wegen eines Rotlichtverstoßes bei der Autofahrt versendet oder ob Sie eine Ladung zur Vernehmung als Beschuldigter erhalten, der Staat darf Sie nicht zur Aussage zwingen. Weder am Tatort (!) noch Wochen später.
Aber er darf all Ihre Worte, jedenfalls fast alle, gegen Sie verwenden. Die Fragen, was der Staat verwenden wird und darf, was Sie sagen können und ob ein Richter Sie nach alledem verurteilen wird, sollten Sie mit jemanden erörtern, der Sie vernünftig und sachgerecht beraten kann. Denn ob Sie reden, mit wem Sie reden, wieviel Sie sagen und wann Sie was sagen, sollten Sie vorher wissen.

Kanzlei
Rechtsanwalt Horst G. Fischer -
Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht
Düsseldorfer Strasse 17
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