Steht die jährliche Eigentümerversammlung an und Sie haben ein Anliegen, über das Sie eine Entscheidung herbeiführen wollen? Möchten Sie etwas gegen einen Beschluss der Eigentümerversammlung unternehmen? Ist ein anderer Eigentümer im Rückstand mit seinen Wohngeldzahlungen? Oder sind Sie mit dem Hausverwalter nicht einverstanden?
Wegen der Ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten können Sie sich von Rechtsanwältin Becker beraten lassen.
Kanzlei
Rechtsanwältin Katja S. Becker
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